5. November 2014
Die Personenunterführung sollte ursprünglich vor oder spätestens im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofes Ebnat-Kappel von der SOB Südostbahn abgebrochen werden. Aufgrund eines Verfahrensfehlers liegt aber bis zum heutigen Zeitpunkt keine Abbruchbewilligung vor.

Der Wille der SOB Südostbahn besteht aber weiterhin, die Personenunterführung zu schliessen. Die Unterführung genügt nicht mehr den Normen. Die Rampe ist zu steil, die Beleuchtung ungenügend und bei jedem Hochwasser ist sie überflutet. Die SOB Südostbahn und die Politische Gemeinde sind nicht mehr bereit das Sicherheitsrisiko und die hohen Betriebskosten zu tragen.

Der Gemeindeweg 1. Klasse wird aufgehoben. Die neue Linienführung geht entlang der Industrie- und Bahnhofstrasse. Gemäss Beurteilung vom Rechtsdienst des Tiefbauamtes des Kantons St. Gallen muss ein Planverfahren gemäss Art. 39 ff Strassengesetz durchgeführt werden. Der Teilstrassenplan liegt während dreissig Tagen, das heisst vom 10. November 2014 bis 9. Dezember 2014, im Gemeindehaus, Front Office, öffentlich auf.

Die SOB Südostbahn geht davon aus, dass die Personenunterführung nach der Durchführung des Strassenplanverfahrens in den nächsten 2 bis 3 Jahren abgebrochen wird.