8. Oktober 2014
Im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der Gemeinde Ebnat-Kappel lancierte der Gemeinderat eine Einbürgerungsaktion für Schweizer Einwohnerinnen und Einwohner. Es wurden 1‘400 Einladungsbriefe zur Beantragung des Ortsbürgerrechts von Ebnat-Kappel, Kappel SG an potentielle Berechtigte versandt. Auf den Aufruf sind 125 Gesuche mit 237 Personen eingegangen. Der Gemeinderat ist positiv überrascht und freut sich über das grosse Interesse der Bevölkerung.

Die Gesuche werden nun geprüft und Ende Oktober wird der Einbürgerungsrat über die Gesuche entscheiden. Die Einbürgerung von Kantonsbürgern wird mit Beschluss des Einbürgerungsrates rechtswirksam. Bei Nichtkantonsbürgern muss anschliessend die Regierung des Kantons St. Gallen über die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes entscheiden. Dies wird voraussichtlich im Frühling 2015 sein. Das Ortsbürgerrecht wird erst mit Erteilung des Kantonsbürgerrechtes wirksam.