Jubiläumseinbürgerung
Die Gesuche werden nun geprüft und Ende Oktober wird der Einbürgerungsrat über die Gesuche entscheiden. Die Einbürgerung von Kantonsbürgern wird mit Beschluss des Einbürgerungsrates rechtswirksam. Bei Nichtkantonsbürgern muss anschliessend die Regierung des Kantons St. Gallen über die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes entscheiden. Dies wird voraussichtlich im Frühling 2015 sein. Das Ortsbürgerrecht wird erst mit Erteilung des Kantonsbürgerrechtes wirksam.