3. September 2014
Die Eigentümer des erhaltenswerten Wohnhauses an der Ebnaterstrasse 15 beabsichtigen die Fassade unter Beachtung der denkmalpflegerischen Gesichtspunkte zu renovieren.

Aus Sicht des kantonalen Denkmalpflegers handelt es sich um ein wertvolles altes Haus. Für die Ausrichtung von Beiträgen von Kanton und Gemeinde erfüllt das Objekt die Vorgaben. Nach der geltenden Praxis des Gemeinderates werden an Renovations- und Instandstellungsarbeiten erhaltenswerter alter Objekte grundsätzlich Beiträge ausgerichtet. Die Gemeinde Ebnat-Kappel beteiligt sich an den Kosten für die Fassadenrenovation mit einem Anteil von rund Fr. 7‘200.00.