6. August 2014
Im Jahr 1964 stimmten die Stimmbürger der Fusion von Ebnat und Kappel zu. Dieses Jahr feiert Ebnat-Kappel das 50-jährige Bestehen der Gemeinde. Anlässlich dieses Jubiläums hat der Gemeinderat beschlossen, interessierten Schweizer Einwohnerinnen und Einwohnern das Ortsbürgerrecht von Ebnat-Kappel, Kappel SG zu erteilen. Grundvoraussetzung ist eine ununterbrochene Wohnsitzdauer in Ebnat-Kappel von mindestens zehn Jahren.

Die Personen, die diese Voraussetzung erfüllen erhalten in diesen Tagen einen persönlichen Brief. Wer von diesem Angebot Gebrauch machen möchte, reicht das Gesuchsformular zusammen mit einem Strafregisterauszug bis spätestens 30. September 2014 dem Einbürgerungsrat Ebnat-Kappel ein. Der Einbürgerungsrat wird Ende Oktober 2014 über die Gesuche entscheiden. Bei Nichtkantonsbürgern muss anschliessend die Regierung des Kantons St. Gallen über die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes entscheiden. Dies wird voraussichtlich im Frühling 2015 sein. Das Ortsbürgerrecht wird erst mit Erteilung des Kantonsbürgerrechtes wirksam.

Wer das Gemeindebürgerrecht einer politischen Gemeinde erhält, in deren Gebiet eine Ortsgemeinde besteht, erwirbt zugleich auch das Ortsbürgerrecht. Auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel besteht seit der Aufhebung der Ortsgemeinde Ebnat nur noch die Ortsgemeinde Kappel. Alle Personen, die in Ebnat-Kappel eingebürgert werden, erhalten daher zwingend das Bürgerrecht von Ebnat-Kappel, Kappel SG.

Ein Merkblatt „Fragen und Antworten“ mit weiteren Detailinformationen sowie das Gesuchformular in elektronischer Form finden Sie unter www.ebnat-kappel.ch.
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