Jubiläumseinbürgerung
Die Personen, die diese Voraussetzung erfüllen erhalten in diesen Tagen einen persönlichen Brief. Wer von diesem Angebot Gebrauch machen möchte, reicht das Gesuchsformular zusammen mit einem Strafregisterauszug bis spätestens 30. September 2014 dem Einbürgerungsrat Ebnat-Kappel ein. Der Einbürgerungsrat wird Ende Oktober 2014 über die Gesuche entscheiden. Bei Nichtkantonsbürgern muss anschliessend die Regierung des Kantons St. Gallen über die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes entscheiden. Dies wird voraussichtlich im Frühling 2015 sein. Das Ortsbürgerrecht wird erst mit Erteilung des Kantonsbürgerrechtes wirksam.
Wer das Gemeindebürgerrecht einer politischen Gemeinde erhält, in deren Gebiet eine Ortsgemeinde besteht, erwirbt zugleich auch das Ortsbürgerrecht. Auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel besteht seit der Aufhebung der Ortsgemeinde Ebnat nur noch die Ortsgemeinde Kappel. Alle Personen, die in Ebnat-Kappel eingebürgert werden, erhalten daher zwingend das Bürgerrecht von Ebnat-Kappel, Kappel SG.
Ein Merkblatt „Fragen und Antworten“ mit weiteren Detailinformationen sowie das Gesuchformular in elektronischer Form finden Sie unter www.ebnat-kappel.ch.
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