16. Juli 2014
An sonnigen Tagen ist das Wachstum der Pflanzen besonders gross. Jedoch sollten Bäume und Sträucher nicht in öffentliche Strassen und Wege hineinragen, denn sie behindern so den Sichtraum der Verkehrsfläche und können somit ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer sein.

Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Strassenabstandsbestimmungen nach Strassengesetz des Kantons St. Gallen einzuhalten. Wir bitten Sie deshalb, überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher usw. zurückzuschneiden. Damit der Trottoir- und Strassenrand nicht nach wenigen Wochen wieder überwachsen ist, kürzen Sie Ihre Sträucher bitte grosszügig. Die Gemeinde dankt für das Verständnis und die Mithilfe für mehr Verkehrssicherheit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bauverwaltung der Gemeinde, Telefon 071 992 64 15 oder Email patrick.zueger@ebnat-kappel.ch.