Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Strassenabstandsbestimmungen nach Strassengesetz des Kantons St. Gallen einzuhalten. Wir bitten Sie deshalb, überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher usw. zurückzuschneiden. Damit der Trottoir- und Strassenrand nicht nach wenigen Wochen wieder überwachsen ist, kürzen Sie Ihre Sträucher bitte grosszügig. Die Gemeinde dankt für das Verständnis und die Mithilfe für mehr Verkehrssicherheit.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bauverwaltung der Gemeinde, Telefon 071 992 64 15 oder Email patrick.zueger@ebnat-kappel.ch.