19. März 2014
Das Gebiet Horben ist gemäss dem Zonenplan vom 14. Juli 1992 dem übrigen Gemeindegebiet zu-geschieden. Im Gebiet befinden sich zahlreiche Wohnhäuser, Landwirtschaftsbetriebe sowie gewerblich genutzte Bauten.

Am 12. Dezember 2013 hat der Gemeinderat beschlossen den Teilzonenplan Horben aufgrund der Rekurse und der negativen Rückmeldungen des Kantons St. Gallen zurückzuziehen. In der Zwischenzeit wurden alle von der Einzonung betroffenen Grundeigentümer aufgefordert ebenfalls dem Rückzug des Teilzonenplans zuzustimmen. Es sind alle Zustimmungserklärungen eingegangen. Daraufhin wurde am 17. Februar 2014 das Rekursverfahren eingestellt.

Nach diversen erfolglosen Versuchen in den Jahren 2008, 2010 und 2013 das Gebiet Horben einzuzonen, werden die Bemühungen definitiv eingestellt. Leider muss der Gemeinderat davon ausgehen, dass ein erneutes Begehren wieder negativ beurteilt würde.

Der Gemeinderat wird die Grundeigentümer bei zukünftigen Bauprojekten weiterhin bestmöglichst unterstützen.