4. Oktober 2013
öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat am 26. September 2013 in Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) erlassen:

- Baulinienplan Churzerbach

Der Baulinienplan Churzerbach liegt während dreissig Tagen, d.h. vom 7. Oktober bis 5. November 2013, im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Baulinienplan Churzerbach beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat
Name
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