6. Juni 2013
Neu muss das Gesuch für einen Lernfahrausweis beim Einwohneramt eingereicht werden.
Die Vorgehensweise bei einer Gesuchstellung betreffend Erteilung eines Lernfahrausweises oder Umtausch eines ausländischen Führerausweises an das Strassenverkehrsamt St. Gallen hat sich per 1. Juni 2013 geändert.

Zukünftig dürfen nur noch die neu gestalteten Formulare des Strassenverkehrsamts benützt werden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung (Verkehrszulassungsverordnung VZV Art. 11) muss der Gesuchsteller bei einem erstmaligen Gesuch für einen Lernfahrausweis beziehungsweise Umtausch des ausländischen Führerausweises persönlich vorsprechen. Dies kann beim Einwohneramt der Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt sein.

Neu dürfen die Anträge nur noch direkt durch das Einwohneramt und nicht mehr wie bisher vom Gesuchsteller selber an das Strassenverkehrsamt gesendet werden. Das heisst, die Anträge müssen zukünftig vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Beilagen beim Einwohneramt abgegeben werden. Das Einwohneramt ist danach zuständig, die Personalien und die Vollständigkeit des Gesuchs zu überprüfen und bei Erfüllung dem Strassenverkehrsamt St. Gallen einzureichen. Da dies zusätzliche Kosten verursacht, wird neu bei Abgabe eines Gesuchs eine Gebühr von zehn Franken erhoben. Zusätzlich werden vom Strassenverkehrsamt nach der neuen Vorgehensweise nur noch farbige Fotos akzeptiert.