7. Juni 2013
öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat am 30. Mai 2013 gestützt auf Art. 29ff. des Gesetzes über Raumplanung und das öffentliche Baurecht (sGS 731.1; abgekürzt BauG) erlassen:


Überbauungsplan „Howart“ mit besonderen Vorschriften


Die Unterlagen liegen während dreissig Tagen, d. h. vom 10. Juni bis 9. Juli 2013 im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf oder können unter www.ebnat-kappel.ch eingesehen werden.

Einsprachen gegen dieses Vorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.

Der Gemeinderat
Name
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Überbauungsplan Howart, Planungsbericht Download 1 Überbauungsplan Howart, Planungsbericht
Überbauungsplan Howart, Beilagepläne Download 2 Überbauungsplan Howart, Beilagepläne
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