Planauflage Teilstrassenplan Rosenbüelstrasse
Der Gemeinderat hat am 12. August 2021 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:
Teilstrassenplan Rosenbüelstrasse
Im Zusammenhang mit dem Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle ist eine Verlegung des Trottoirs und eine geänderte Klassierung der Parkflächen notwendig.
Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Freitag, 20. August bis Montag, 20. September 2021 im Gemeindehaus (Eingangsbereich) zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Strassenbauprojekt und den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.
Der Gemeinderat
Name | |||
---|---|---|---|
1922_KFB_1_Teilstrassenprojekt_Situation_500_210727.pdf | Download | 0 | 1922_KFB_1_Teilstrassenprojekt_Situation_500_210727.pdf |