18. Dezember 2020

Die neue Doppelturnhalle und das neue Schulhaus Wier wurden im August 2020 in Betrieb genommen. Die sanierte Aula wird im 2021 wieder benützt werden können. Die alte Turnhalle Schafbüchel wurde aus Sicherheitsgründen stillgelegt. 
Der Gemeinderat hat deshalb das Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulräumen sowie Aussenanlagen durch Dritte angepasst. Die Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum. 

 

Referendumsvorlage
(fakultatives Referendum, gemäss Art. 23 und 73 des Gemeindegesetzes und Art. 15 ff. der Gemeindeordnung)

Nachtrag zum Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulräumen sowie Aussenanlagen durch Dritte 

Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 10. Dezember 2020 gestützt auf Art. 3 und 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) den Nachtrag des Reglementes über die Benützung von Gemeinde- und Schulräumen sowie Aussenanlagen durch Dritte genehmigt.

Referendumsfrist: 
18. Dezember 2020 bis 26. Januar 2021

Öffentliche Auflage des Referendumsbebegehrens:
Gemeindehaus, Front Office

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.

Gemeinderat Ebnat-Kappel

Name
Benutzungsreglement_Raume_und_Anlagen.pdf Download 0 Benutzungsreglement_Raume_und_Anlagen.pdf
Benutzungsreglement_Raume_und_Anlagen._Neue_Version..pdf Download 1 Benutzungsreglement_Raume_und_Anlagen._Neue_Version..pdf