11. März 2019

PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat Ebnat-Kappel hat am 10. Januar 2019 sowie der Gemeinderat Wattwil am 22. Januar 2019 das Wasserbauprojekt Gerenbach genehemigt. Gemäss Art. 21 ff. Wasserbaugesetz (sGS 734.1; abgekürzt WBG) wird folgendes aufgelegt:

Revitalisierung Gerenbach

Das Planverfahren nach Wasserbaugesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Das Wasserbauvorhaben liegt nach Art. 21 ff. WBG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 11. März 2019, bis Dienstag, 9. April 2019, im Gemeindehaus Ebnat-Kappel sowie Wattwil zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gemeinde Ebnat-Kappel koordiniert das Verfahren.

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und gemäss Art. 28 WBG können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

Die Gemeinderäte Ebnat-Kappel und Wattwil