5. Dezember 2018

Matthias Diener, Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, hat seinen sofortigen Rücktritt bekannt gegeben. Der Gemeinderat dankt ihm für seinen Einsatz.

Für den Rest der Legislatur 2017 bis 2020 ist eine Ersatzwahl durchzuführen. Den ersten Wahlgang hat der Gemeinderat auf den 19. Mai 2019 festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 20. Oktober 2019 statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen
Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge bis 11. März 2019, 12:00 Uhr, beim Front Office, Hofstrasse 1, Ebnat-Kappel, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie:

  • von mindestens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind
  • höchstens gleich viele Kandidaturen enthalten, als Mandate zu vergeben sind
  • ausschliesslich wählbare Kandidat/-innen enthalten und
  • ausschliesslich Kandidat/-innen enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Formulare für die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen zur Kandidatur können beim Front Office abgeholt oder auf www.ebnat-kappel.ch heruntergeladen werden.

Zweiter Wahlgang 
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 20. Oktober 2019 statt. Wahlvorschläge dafür müssen bis 12. August 2019, 12:00 Uhr, beim Front Office eingereicht werden. Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich (Art. 10 Gemeindeordnung). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.


Gemeinderat Ebnat-Kappel

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