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09.09.2010 14:20:18


Urnen Öffnungszeiten Am Abstimmungssonntag
Gemeindehaus: 10.00-11.30
Schulhaus Brandholz: 10.00-11.00
Schulhaus Dicken: 10.00-11.30
Schulhaus Hüsliberg: 10.00-11.30
Haus Stahlie, Hof, Wintersberg: 10.00-11.30

Vorzeitige Stimmabgabe
Ab Mittwoch bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann beim Einwohneramt (Büro 3) vorzeitig persönlich abgestimmt werden.
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) oder die Niederlassungsbewilligung mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Das Fensterkuvert kann
  • unfrankiert der Post übergeben werden
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder
  • an der Urne abgegeben werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • der Stimmzettel nicht in einem Kuvert liegt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist